Deutsche GFM Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum Erwerb angeblicher vorbörslicher Aktien der „Klarna AB“

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bekannt geworden, dass sich ein Anbieter unter der Bezeichnung „Deutsche GFM Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH“, an deutsche Kundinnen und Kunden wendet, um ihnen den Erwerb von vorbörslichen Aktien der Klarna Bank AB, Stockholm, Schweden („Klarna AB“) anzubieten. Die BaFin weist darauf hin, dass die Verantwortlichen keine Zulassung haben, Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten.

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Swiss Group Finance Corporation: Hinreichend begründeter Verdacht für öffentliches Angebot von „außerbörslichen Vorzugs-Aktien“ ohne erforderlichen Prospekt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Swiss Group Finance Corporation in Deutschland Wertpapiere in Form von „außerbörslichen Vorzugs-Aktien“ der Swiss Group Finance Corporation ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

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Schweden: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum Erwerb angeblicher Aktien der „Porsche AG“

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bekannt geworden, dass sich ein Anbieter unter der Bezeichnung der Investor AB, Stockholm, Schweden, an deutsche Anlegerinnen und Anleger wendet, um ihnen den Erwerb von Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft („Porsche AG“) anzubieten.

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Green Assets Holding AG: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt das öffentliche Angebot der Green Assets Holding AG von Aktien der fox e-mobility AG in Deutschland

Die BaFin hat am 7. November 2022 das öffentliche Angebot von Aktien der fox e-mobility AG durch die Green Assets Holding AG wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf die Green Assets Holding AG keine Aktien der fox e-mobility AG zum Erwerb in Deutschland anbieten.

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Weil immer mehr Kunden auf traditionelle Einkaufsmethoden verzichten und sich für Online-Shopping entscheiden, wächst auch die Cyberkriminalität.

Die Verbraucher sollten sich beim Online Shopping stets der wachsenden Bedrohung durch Cyberkriminalität bewusst sein und mit ihren persönlichen Daten sorgfältig und sparsam umgehen. Besondere Vorsicht ist bei den Zahlungsmodalitäten angesagt.

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Die größte Gefahr beim Online-Shopping lauert bei dem Bezahlvorgang.

An erster Stelle der Beschwerden wird verspätete Lieferung genannt. Wenn das Paket endlich eingetroffen ist, sorgt in vielen Fällen beschädigte, fehlerhafte, oder falsche Ware für Ärger. Mitunter entspricht die gelieferte Ware aber auch nicht den Abbildungen und Beschreibungen im Internetshop. Auch von gefälschten Produkten wird immer wieder berichtet. Es wird Vorkasse geleistet und es kommt keine Ware an.

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